(13.01.2022) Der für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat wird am 3. März 2022 über einen Anspruch wegen der Schließung eines Gastronomiebetriebs aufgrund der brandenburgischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV2 und COVID-19 vom 22. März 2020 verhandeln.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Entschädigung/Schadensersatz für corona-bedingte Betriebsschließung?