Terminhinweis BGH: § 565 BGB zum Schutz des Mieters anwendbar bei Anmietung zur Weitervermietung als Werkswohnung?

(18.12.2017) Die P-AG vermietete im Jahr 1965 eine Wohnung in Frankfurt am Main an die M-AG, die diese (wie in zahlreichen anderen Fällen) als Werkswohnung an einen ihrer Arbeitnehmer und dessen Ehefrau weitervermietete. Die Konditionen des Haupt- und des Untermietvertrages waren jeweils gleich und entsprachen den marktüblichen Bedingungen. Auch Miet- und Betriebskostenerhöhungen wurden in beiden Verträgen in gleicher Weise geltend gemacht. Der Arbeitnehmer war aufgrund eines Sozialplans der M-AG berechtigt, nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im Jahr 1994 die Wohnung weiterhin als Pensionär zu bewohnen.

Quelle: IBR News
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Terminhinweis BGH: § 565 BGB zum Schutz des Mieters anwendbar bei Anmietung zur Weitervermietung als Werkswohnung?

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