(15.02.2017) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschlüssen vom 14.02.2017 die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz der Schutzgemeinschaft Filder e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland, Gruppe Stuttgart e.V. gegen den Planfeststellungsbeschluss “Stuttgart 21, PFA 1.3a (Neubaustrecke mit Station NBS einschließlich L 1192/L 1204 Südumgehung Plieningen)” abgelehnt.
Quelle: IBR News
Link: Stuttgart 21: Eilanträge gegen Planfeststellungsbeschluss zum Filderbahnhof mit Südumgehung Plieningen abgelehnt