(23.03.201) Gemeinden können mit einer Abrissverfügung gegen Schwarzbauten vorgehen – sogar, wenn es um ein normales Wohnhaus geht, in dem seit langer Zeit jemand wohnt. Es gibt jedoch Einschränkungen.
Quelle: IBR News
Link: Schwarzbau ohne Baugenehmigung: Vorkriegshaus darf bleiben