(14.12.2016) Bei winterlichem Wetter müssen Vermieter darauf achten, dass ihre Räum- und Streupflicht eingehalten wird. Oft wird diese auf Mieter oder Räumdienste übertragen. Dies befreit Vermieter jedoch nicht von jeder Verantwortung.
Quelle: IBR News
Link: Schnee und Eis: Verkehrssicherungspflichten für Vermieter