(07.11.2016) Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau sowie Garten- und Landschaftsbau sind in den Wintermonaten häufig durch witterungsbedingten Arbeitsausfall betroffen. Eine Absicherung gegen Kündigungen im Winter ist das von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte Saisonkurzarbeitergeld, das verhindert, dass Unternehmen einen Teil ihrer Beschäftigten aufgrund von Auftragsmangel entlassen. 2006 eingeführt, wurde es jetzt vereinfacht.
Quelle: IBR News
Link: Saisonkurzarbeitergeld kann ab sofort einfacher beantragt werden