(21.12.2016) Der Frankfurter Renn-Club 2010 e.V. muss das von ihm bislang genutzte Gelände der Frankfurter Galopprennbahn räumen und an die Stadt Frankfurt am Main herausgeben. Das vom Mieter eingeräumte Besitzrecht hat nach Kündigung des Mietvertrages keinen Bestand mehr. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 16.12.2016 entschieden (Az.: 12 O 437/15).
Quelle: IBR News
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