(20.12.2017) Die Festsetzungen des Regionalplans Nordthüringen, mit denen Teile der Landschaft des Südharzer Zechsteingürtels als Vorranggebiete zur Freiraumsicherung ausgewiesen werden sind unwirksam, da das durch den Landesentwicklungsplan vorgegebene Rohstoffsicherungsinteresse nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar mit Urteil vom 29.11.2017 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Regionalplan Nordthüringen teilweise unwirksam