(13.03.2020) Viele Vermieter lassen kaputte, vermeintlich herrenlose Fahrräder von Stellplätzen vor den Häusern, aus Hinterhöfen oder Fahrradkellern entfernen. Doch das dürfen sie nicht so einfach.
Quelle: IBR News
Link: Rechtsirrtum: Vermieter dürfen vermeintlich herrenlose Fahrräder entfernen