Rechtsanwalt behält auch nach Kündigung des Mandats seinen Vergütungsanspruch

(14.03.2017) Der 2. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gelte auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht habe.

Quelle: IBR News
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