(12.12.2017) Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
Quelle: IBR News
Link: Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus