(23.03.2020) Der Versuch, trotz der Corona-Krise fortgesetzte Gerichtsprozesse mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag zweier Strafrechtler aus München am 19.03.2020 ab, wie der Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte. Die Kläger hätten sich zunächst auf niedrigerer Ebene rechtlich zur Wehr setzen müssen. Außerdem lasse der Antrag eine argumentative Auseinandersetzung mit der Ursprungsentscheidung vermissen.
Quelle: IBR News
Link: Prozess trotz Corona: Anwälte scheitern vor BVerfG mit Eilantrag