Planer bieten an, "Kataster" der Reserven und Potentiale zu erstellen

(24.09.2018) Der Mangel an Baugrund ist einer der wesentlichen Ursachen für den stockenden Wohnungsbau. Ein umfassender Überblick über Bauland, Baulücken, Umnutzungs- und Aufstockungsmöglichkeiten ist daher notwendig. Die Bundesarchitektenkammer hat im Rahmen des Wohngipfels auf die Notwendigkeit einer qualitätvollen Gestaltung von Wohnungsbauten und Stadträumen hingewiesen. Gebot der Zeit sei es, flächensparend zu planen und zu bauen.

Quelle: IBR News
Link: Planer bieten an, "Kataster" der Reserven und Potentiale zu erstellen

Planer bieten an, "Kataster" der Reserven und Potentiale zu erstellen

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen: Keine Bodenbildung in Sicht

Auch im Februar deutlicher Rückgang. Wohnungspolitischer Offenbarungseid. (18.04.2024) „Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau kennen seit drei Jahren nur eine Richtung – abwärts. Daran hat sich auch im Februar 2024 nichts geändert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.200 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um 18 Prozent. Weiterhin ist

Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

(18.04.2024) Klein­wind­ener­gie­an­la­gen sind ein im Au­ßen­be­reich bau­recht­lich pri­vi­le­gier­tes Vor­ha­ben der „Nut­zung der Wind­ener­gie“. Das gilt laut OVG Ko­blenz auch dann, wenn der er­zeug­te Strom nur den pri­va­ten Ver­brauch de­cken, also nicht ins Netz ein­ge­speist wer­den soll. Quelle: IBR News Link: Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit

(18.04.2024) Der V. Zi­vil­se­nat hat zur Ver­jäh­rung des An­spruchs auf Ei­gen­tums­ver­schaf­fung beim Grund­stücks­kauf­ver­trag eine wich­ti­ge Klar­stel­lung zu sei­ner frü­he­ren Recht­spre­chung ge­trof­fen: Wenn der An­spruch laut Ver­trag nicht so­fort fäl­lig ist, be­ginnt auch die Ver­jäh­rungs­frist ent­spre­chend spä­ter. Quelle: IBR News Link: Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit