Bauherr muss auch zweitem Architekten die Unterlagen geben
(14.03.2017) Bei größeren Bauprojekten sind nicht selten mehrere Architekten tätig, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Am Bauherrn liegt es aber nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, allen Beteiligten die für ihre Arbeit erforderlichen, fehlerfreien Pläne zu überreichen.
Quelle: IBR News
Link: Ordentliche Pläne für alle