(10.05.2022) Ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben.
Quelle: IBR News
Link: OLG Zweibrücken stärkt Rechte von Bauherren beim sog. Verbraucherbauvertrag