OLG Nürnberg: Luftwärmepumpe muss Abstandsfläche von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten

(15.02.2017) Ein Nachbar muss eine Luftwärmepumpe grundsätzlich entfernen, die er in einem Abstand von weniger als drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 30.01.2017 entschieden. Die Vorschriften des Bauordnungsrechts entfalteten ihre Schutzwirkung auch im Nachbarverhältnis und führten zu einem zivilrechtlichen Beseitigungsanspruch (Az.: 14 U 2612/15).

Quelle: IBR News
Link: OLG Nürnberg: Luftwärmepumpe muss Abstandsfläche von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten

OLG Nürnberg: Luftwärmepumpe muss Abstandsfläche von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten

Ähnliche Beiträge

Baugebührenordnung Brandenburgs verstößt gegen Landesverfassung

(11.10.2024) Mehrere brandenburgische Landkreise haben sich erfolgreich gegen die Baugebührenordnung des Landes gewandt. Diese sei verfassungswidrig, entschied das OVG Berlin-Brandenburg auf ihren Normenkontrollantrag. Quelle: IBR News Link: Baugebührenordnung Brandenburgs verstößt gegen Landesverfassung

Hat Deutschland zu viele Richter?

(11.10.2024) Das Institut der deutschen Wirtschaft meint, ein Personalmangel sei das letzte der Probleme im deutschen Justizsystem. Mit mehr Digitalisierung und Spezialisierung in der Ausbildung könne die Justiz sogar mit weniger Richterinnen und Richtern auskommen. Das stößt auf Widerspruch. Quelle: IBR News Link: Hat Deutschland zu viele Richter?

Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell

(10.10.2024) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.07.2024 – III R 41/22 entschieden hat, ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz