(13.02.2017) Am Flughafen in Wien-Schwechat darf aus Klimaschutzgründen keine dritte Lande- und Startbahn gebaut werden. Dies hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 09.02.2017 entschieden und einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Flughafenpiste abgewiesen (Az: W1092000179-1/291E).
Quelle: IBR News
Link: Österreich: Bundesverwaltungsgericht verbietet aus Klimaschutzgründen dritte Startbahn in Wien