(28.08.2018) Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen dem Bundesrat einen gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur Gesichtsverschleierung vor Gericht zuleiten. Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und müssten deshalb im Gericht tabu sein, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach …
Quelle: IBR News
Link: NRW und Bayern wollen Gesichtsverhüllungsverbot vor Gericht