(28.09.2021) Die Neufassung der Bauordnung in Nordrhein-Westfalen, die am 02. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat in § 8 Abs. 2 eine Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen über geeigneten offenen Parkplatzflächen angeordnet, wenn diese Stellplätze für Nicht-Wohngebäude neu errichtet werden.
Quelle: IBR News
Link: NRW: Bauanträge für offene Stellplatzanlagen noch vor 01.01.2022 stellen