(14.02.2017) In Niedersachsen ist seit 01.01.2017 für Bauvergaben im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte der 1. Abschnitt der VOB/A 2016 vom 22.06.2016 anzuwenden. Dafür wurde die entsprechende Verweisung auf den 1. Abschnitt der VOB/A 2016 in § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes aktualisiert. Rechtstechnisch erfolgte dies in Artikel 6 des “Haushaltsbegleitgesetzes 2017” vom 15.12.2016.
Quelle: IBR News
Link: Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Wertgrenzenverordnung angepasst