Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich

(21.02.2020) Seit dem 01.02.2020 gilt auch der neue Mindestlohn (Stand 14.08.2019) im Dachdeckerhandwerk als allgemeinverbindlich. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Der Mindestlohn 1 beträgt für ungelernte Arbeitnehmer zunächst 12,40 Euro und steigt ab 01.01.2021 auf 12,60 Euro pro Stunde.

Quelle: IBR News
Link: Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich

Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich

Ähnliche Beiträge

Zwangsversteigerung / Zwangsräumung: Ablauf und Rechte des Schuldners

(23.04.2024) Zwangsversteigerungen gibt es täglich Hunderte in Deutschland. Gründe für die Versteigerungen sind im Wesentlichen der Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Probleme oder mangelnde finanzielle Disziplin. Versteigerungen von Immobilien führen oft zu „Verschleuderungen“, also Verwertungen weit unter dem Verkehrswert. Quelle: IBR News Link: Zwangsversteigerung / Zwangsräumung: Ablauf und Rechte des Schuldners

BAUFINANZIERUNG: Wie Bauwillige das richtige Finanzierungskonzept finden

(23.04.2024) Der Traum von den eigenen vier Wänden ist bei vielen Verbraucher*innen, trotz der bis zuletzt gestiegenen Kreditzinsen, präsent. Neben der Suche nach der Wunsch-Immobilie oder dem Bauträger gilt es vor allem die Finanzierung auf die Beine und ein stabiles Fundament zu stellen. Nur die wenigsten Bauenden können die Finanzierung aus eigenen Mitteln stemmen, für