(05.07.2018) Für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten sowie besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte gibt es in den allgemeinen Rechtsvorschriften in der Regel keine bauaufsichtlichen Anforderungen betreffend Branderkennung und Brandmeldung.
Quelle: IBR News
Link: Neue Vornorm für Brandwarnanlagen auf Basis der BHE-Richtlinie HAA Typ B