Neue Spezialzuständigkeit beim OLG Zweibrücken

(15.11.2017) Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zur maschinellen Siegelung im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.04.2017 müssen ab dem 01.01.2018 bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik besondere Spruchkörper für bestimmte Rechtsstreitigkeiten eingerichtet werden. Das betrifft für den Geschäftsbereich des OLG Zweibrücken Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.

Quelle: IBR News
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Neue Spezialzuständigkeit beim OLG Zweibrücken

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