(03.02.2017) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) verpflichtet die Behörden des Bundes bereits seit 2008, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besondere Kriterien zur Energieeffizienz vorzugeben. Die Verwaltungsvorschrift ergänzt und konkretisiert damit rechtliche Verpflichtungen aus der Vergabeverordnung (VgV) für die Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Quelle: IBR News
Link: Neue AVV-EnEff in Kraft