(24.01.2018) Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen.
Quelle: IBR News
Link: Nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrecht im BGB bleibt die VOB/B zunächst unverändert