(10.12.2204) Eine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten.
Quelle: IBR News
Link: Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten