Schlappe für bayerische Landesregierung
(07.12.2017) “Nicht die bundesgesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sind unwirksam, sondern nur die bayerische Ausführungsverordnung. Die Entscheidung des Landgerichts München I (14 S 10068/17) ist eine schwere Schlappe für die bayerische Landesregierung”, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Münchener Urteil.
Quelle: IBR News
Link: Mietpreisbremse nur für Bayern gekippt