(12.01.2017) Für die Telefonverbindung bzw. den Internetanschluss ist der Mieter einer Wohnung ab der Steckdose selbst zuständig. Das heißt, er kann und muss sich in der Regel einen Anbieter aussuchen. Doch das Kabel bis zu dieser Buchse fällt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Ist dieser Anschluss defekt, droht Mietminderung.
Quelle: IBR News
Link: Mietminderung wegen defekter Telefonleitung?