Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben

(08.11.2017) Wer als Mietinteressent verschweigt, dass er ein “Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt” ist, begeht eine arglistige Täuschung. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Göttingen der Räumungsklage einer Vermieterin gegen ein Mitglied der AfD-Nachwuchsorganisation statt (Az.: 18 C 41/17).

Quelle: IBR News
Link: Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben

Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben

Ähnliche Beiträge

AHO-Herbsttagung 2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss der HOAI-Reform

(10.12.2024) Die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter den geänderten aktuellen politischen Vorzeichen der bevorstehenden Bundestagsneuwahl im Februar 2025 stand im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die am 05. Dezember 2024 vor mehr als 150 Teilnehmern im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin stattfand. Quelle: IBR News Link: AHO-Herbsttagung 2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss

Gemeinsame Pressemitteilung: Gefahrstoffverordnung – Neue Regeln für den Umgang mit Asbest

Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten (10.12.2024) Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informieren über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für

Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten

(10.12.2204) Eine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten. Quelle: IBR News Link: Nach Berufung nicht über neue Rechtslage aufgeklärt: Anwältin haftet für Mehrkosten