(12.01.2022) Aufgrund eines Entwurfs der EU-Kommission hat das Europäische Parlament vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen (Eurovignette / Wegekostenrichtlinie Richtlinie 1999/62/EG). Aktuell gilt in Deutschland eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Diese droht nun zu entfallen.
Quelle: IBR News
Link: Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen? Wir brauchen eine Handwerkerausnahme!