819.11.2020) Der BGH beschäftigt sich in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.09.2020 mit der Frage, ob Maßnahmen des Vermieters zur Mangelerforschung und Mangelbeseitigung die Annahme eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der vom Mieter behaupteten Mängel der Mietsache rechtfertigen können.
Quelle: IBR News
Link: Mangelerforschung = Anerkenntnis des Mangels?