(15.05.2020) Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (19/15827) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/19203) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Quelle: IBR News
Link: Maklerkosten-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer neu geregelt