(01.12.2016) Ein Immobilienmakler darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts von Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr verlangen. Eine solche Gebühr stelle eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar, befand das Gericht in dem Urteil vom 08.11.2016. Die Verbraucherzentrale Berlin hatte gegen ein Maklerunternehmen aus der Hauptstadt geklagt (Az.: 15 O 152/16).
Quelle: IBR News
Link: LG Berlin untersagt Makler Reservierungsgebühr