(28.05.2021) In einem am 25.05.2021 verkündeten Urteil – 67 S 345/18 – hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass Mieter vom Vermieter unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter und ihre langjährige und tiefe Verwurzelung am Ort der Mietsache die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
Quelle: IBR News
Link: LG Berlin stärkt den Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor (Eigenbedarfs-)Kündigung