Gesetzliche Klarstellungen sowie „Sicher-Wohnen-Fonds“ müssen folgen
(26.03.2020) Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2020 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher.
Quelle: IBR News
Link: Kündigungsausschluss für die Zeit der Corona-Krise beschlossen