(22.08.2017) Wer führen will, muss lernen, Emotionen zu wecken. Doch manchmal laufen diese Emotionen am Arbeitsplatz aus dem Ruder. Da ist es für jeden Vorgesetzten ratsam, kühlen Kopf zu bewahren. Etwa wenn ein Arbeitnehmer droht oder beleidigt. Denn nicht jede dieser Verfehlungen berechtigt den Arbeitgeber gleich zu einer Kündigung. Da haben die Arbeitsgerichte im Bundesgebiet ganz unterschiedliche Ansichten.
Quelle: IBR News
Link: Kündigung wegen Beleidigung oder Drohung?