(11.02.2019) Ein Mietverhältnis über Wohnraum darf wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteilen vom 06.02.2019 (Az.: 33 C 2815/18) und 08.02.2019 (Az.: 33 C 2802/18) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Quelle: IBR News
Link: Kündigung der Mietwohnung wegen Verdacht des Handelns mit Rauschgift