(04.12.2018) Im Streit um Kölns bekannteste Baulücke in der Richard-Wagner-Straße muss der Grundstückseigentümer eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro an die Stadt Köln bezahlen, weil er sich entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung seit Jahren weigert, das Grundstück zu bebauen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 30.11.2018 entschieden und die Vorinstanz bestätigt (Az.: 3 U 53/18).
Quelle: IBR News
Link: Köln: Eigentümer muss für Baulücke 710.000 Euro Vertragsstrafe zahlen