(06.05.2022) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 04.05.2022 die Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt für den Neubau der Bundesautobahn A 14 zwischen Osterburg und Seehausen abgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos