(26.05.2023) Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.05.2023 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos