(04.04.2018) Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine Klageschrift mit eingescannter Unterschrift als PDF-Anhang beigefügt ist. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 25.01.2018 entschieden (Az.: 10 K 2732/17). Gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof eine Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen VI B 14/18 anhängig.
Quelle: IBR News
Link: Keine wirksame Klageerhebung per einfacher E-Mail mit unterschriebener Klageschrift als PDF-Anhang