(10.06.2021) Eine Drittberatung für Kunden des Arbeitgebers rechtfertigt keine Syndikuszulassung. Die Beschränkung auf eigene Angelegenheiten des Arbeitgebers verletzt nicht die Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zur Entscheidung angenommen.
Quelle: IBR News
Link: Keine Syndikuszulassung zur Beratung von Kunden des Arbeitgebers