(14.12.2017) Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung beinhalten keine sogenannten haushaltsnahen Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG und führen daher zu keiner Steuerermäßigung. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit einem Urteil vom 18.10.2017 entschieden (Az.: 1 K 1650/17).
Quelle: IBR News
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