(16.11.2016) Sieht die Teilungserklärung als Nutzungsart Laden vor, ist es dem Eigentümer in der Regel untersagt, die Räume als Vereinsheim zu nutzen.
Quelle: IBR News
Link: Keine Nutzung eines Ladens als Vereinsheim
(16.11.2016) Sieht die Teilungserklärung als Nutzungsart Laden vor, ist es dem Eigentümer in der Regel untersagt, die Räume als Vereinsheim zu nutzen.
Quelle: IBR News
Link: Keine Nutzung eines Ladens als Vereinsheim