(27.11.2020) Die Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts kann im Aufhebungsverfahren nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat den Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs im Verfahren um Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von 30 Euro Mio. mit Beschluss von heute zurückgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: Keine erneute Beweisaufnahme im Aufhebungsverfahren über einen Schiedsspruch