Keine Entschädigung für durch neue Straße beeinträchtigte Zufahrt

(25.01.2023) Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, deren Zu­fahrt durch die erst­ma­li­ge Her­stel­lung einer Stra­ße be­ein­träch­tigt wird, hier durch ein Stu­fen­ni­veau von 25 bis 30 cm, haben kei­nen An­spruch auf eine Ent­schä­di­gung. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ko­blenz ent­schie­den. § 39 Abs. 2 Satz 1 LStrG sei weder di­rekt noch ana­log an­wend­bar. Der Ge­setz­ge­ber habe be­wusst auf eine Ent­schä­di­gung in sol­chen Fäl­len ver­zich­tet.

Quelle: IBR News
Link: Keine Entschädigung für durch neue Straße beeinträchtigte Zufahrt

Keine Entschädigung für durch neue Straße beeinträchtigte Zufahrt

Ähnliche Beiträge

Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

(07.12.2023) Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat hat entschieden, dass der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung im Grundbuch betroffene Eigentümer nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchs hat. Quelle: IBR News Link: Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

Kälte im Büro bzw. am Arbeitsplatz: Wie warm muss es sein?

(01.12.2023) Mit Handschuhen, Anorak und Schal lässt es sich schlecht an der Tastatur oder auch an vielen Maschinen arbeiten. Daher stellt sich in vielen Berufen in der Winterzeit die Frage, was zu tun ist, wenn es im Betrieb zu kalt wird. Oft sind an der Kälte am Arbeitsplatz unzureichende Heizanlagen oder deren Ausfall schuld. Manchmal

Zweites VU: Keine Terminsverlegung bei Verhinderung der anwaltlich vertretenen Partei

(01.12.2023) Um eine Ver­hand­lung in An­we­sen­heit sei­ner Par­tei zu er­zwin­gen, be­an­trag­te ein An­walt im Ein­spruchs­ter­min nur die Ver­le­gung. Das Ri­si­ko zahl­te sich nicht aus: Das zwei­te VU war laut BGH rich­tig – eine zwin­gen­de Not­wen­dig­keit für die An­we­sen­heit des Ge­schäfts­füh­rers sei nicht er­sicht­lich. Quelle: IBR News Link: Zweites VU: Keine Terminsverlegung bei Verhinderung der anwaltlich