Keine Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Landwirtschaft und Gartenbau

GLFA fordert Bundesministerien und Generalzolldirektion auf, Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm unmittelbar in der Praxis umzusetzen

(27.10.2016) Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat letztinstanzlich festgestellt, dass Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus keine Aufzeichnungspflichten für ihre Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen müssen. Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) begrüßt das Gerichtsurteil ausdrücklich. Martin Empl, Präsident des GLFA, hat Bundesministerin Nahles sowie die Bundesminister Dr. Schäuble und Schmidt sowie die Generalzolldirektion aufgefordert, den Beschluss anzuerkennen und zügig umzusetzen.

Quelle: IBR News
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Keine Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Landwirtschaft und Gartenbau

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