Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Einbauküche

(22.10.2020) Wer au­ßer­halb der Ge­schäfts­räu­me eines Mö­bel­her­stel­lers eine Ein­bau­kü­che kauft, bei der ein­zel­ne Stü­cke spe­zi­ell an­ge­passt oder her­ge­stellt wer­den müs­sen, kann dies nicht wi­der­ru­fen. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in­so­weit mit der Ver­brau­cher­rech­te­richt­li­nie ver­ein­bar. Das hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof am 21.10.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Einbauküche

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