Kein Unterlassungsanspruch für Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

(15.06.2022) An­woh­ner haben kei­nen Un­ter­las­sungs­an­spruch bei Ver­stö­ßen gegen das nach dem Luft­rein­hal­te­plan der Lan­des­haupt­stadt Stutt­gart be­stimm­te Lkw-Durch­fahrts­ver­bot. Der Bun­des­ge­richts­hof hat heute ent­schie­den, dass das auf der Grund­la­ge von § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG in Ver­bin­dung mit dem Luft­rei­ne­hal­te­plan an­ge­ord­ne­te Durch­fahrts­ver­bot kein Schutz­ge­setz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB zu­guns­ten der ein­zel­nen An­woh­ner in­ner­halb der Durch­fahrts­ver­bots­zo­ne ist.

Quelle: IBR News
Link: Kein Unterlassungsanspruch für Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

Kein Unterlassungsanspruch für Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

Ähnliche Beiträge

Mindestlohn in Deutschland zu niedrig für die EU-Vorgaben?

(24.04.2024) Der Mindestlohn in Deutschland ist im europäischen Vergleich zu niedrig, sagt ein Experte. So dürfte das Land Schwierigkeiten bekommen, die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Quelle: IBR News Link: Mindestlohn in Deutschland zu niedrig für die EU-Vorgaben?

Bundestarifkommission der IG BAU stimmt Schlichterspruch zu

(24.04.2024) Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat dem Ende vergangener Woche vorgelegten Schlichterspruch in der Tarifauseinandersetzung im Bauhauptgewerbe zugestimmt. Sie folgte damit dem Votum der IG BAU-Verhandlungskommission. Quelle: IBR News Link: Bundestarifkommission der IG BAU stimmt Schlichterspruch zu

GEFMA 116: Neue Richtlinie definiert klaren Rahmen für planungs- und baubegleitendes Facility Management

(24.04.2024) In der Planungs- und Bauphase werden die Weichen für einen späteren reibungslosen Betrieb von Immobilien gestellt. Erfolgsentscheidend ist dafür eine von Beginn an ganzheitliche Perspektive auf den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Diesen Fokus ermöglicht die neue Richtlinie GEFMA 116 „Planungs- und baubegleitendes Facility Management“, die ab sofort bei gefma – Deutscher Verband für Facility