(18.11.2019) Der Berliner Anwaltsgerichtshof hat eine Klage mehrerer Rechtsanwälte gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf den Betrieb des „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“ (beA) mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgewiesen. Die Sicherheitsarchitektur des beA genüge den derzeitigen rechtlichen Anforderungen, so der AGH.
Quelle: IBR News
Link: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Anwaltspostfach